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   BSG, 26.06.2008 - B 13 R 133/08 B   

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https://dejure.org/2008,49863
BSG, 26.06.2008 - B 13 R 133/08 B (https://dejure.org/2008,49863)
BSG, Entscheidung vom 26.06.2008 - B 13 R 133/08 B (https://dejure.org/2008,49863)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - B 13 R 133/08 B (https://dejure.org/2008,49863)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus BSG, 26.06.2008 - B 13 R 133/08 B
    Ein eigener Willensentschluss im Sinne des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) liege nach der weitestgehenden und damit für die Klägerin günstigsten Ansicht des 4. Senats des Bundessozialgerichts (Bezug auf Urteil vom 14.12.2006 - zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen = SozR 4-5075 § 1 Nr. 3 RdNr 103) vor, wenn die Arbeit vor dem Hintergrund der wirklichen Lebenslage in einem Ghetto jedenfalls auch noch auf einer, wenn auch auf das "Elementarste" reduzierten Wahl zwischen wenigstens zwei Verhaltensmöglichkeiten beruhe, solange die neben der Möglichkeit der Arbeitsaufnahme gegeben gewesene Alternative nicht in der Unterwerfung unter die absolute Gewaltausübung des "Weisungsgebers" bestehe.
  • BSG, 20.08.2007 - B 11a AL 159/06 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus BSG, 26.06.2008 - B 13 R 133/08 B
    Das Revisionsgericht hat dabei grundsätzlich von den vom LSG getroffenen Tatsachenfeststellungen auszugehen (§ 163 SGG), es sei denn, diesen gegenüber werden zulässige und begründete Rügen vorgebracht (stRspr des BSG, zB vom 20.8.2007 - B 11a AL 159/06 B, vom 5.11.1998 - B 2 U 95/98 B, vom 24.6.1998 - B 9 VG 2/98 B, jeweils veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 24.06.1998 - B 9 VG 2/98 B

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 26.06.2008 - B 13 R 133/08 B
    Das Revisionsgericht hat dabei grundsätzlich von den vom LSG getroffenen Tatsachenfeststellungen auszugehen (§ 163 SGG), es sei denn, diesen gegenüber werden zulässige und begründete Rügen vorgebracht (stRspr des BSG, zB vom 20.8.2007 - B 11a AL 159/06 B, vom 5.11.1998 - B 2 U 95/98 B, vom 24.6.1998 - B 9 VG 2/98 B, jeweils veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 05.11.1998 - B 2 U 95/98 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 26.06.2008 - B 13 R 133/08 B
    Das Revisionsgericht hat dabei grundsätzlich von den vom LSG getroffenen Tatsachenfeststellungen auszugehen (§ 163 SGG), es sei denn, diesen gegenüber werden zulässige und begründete Rügen vorgebracht (stRspr des BSG, zB vom 20.8.2007 - B 11a AL 159/06 B, vom 5.11.1998 - B 2 U 95/98 B, vom 24.6.1998 - B 9 VG 2/98 B, jeweils veröffentlicht in Juris).
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